Aktuelle Tabellen und Karten

Kommunen im Verfahren

Geförderte Infrastruktur

Tabelle BayGibitR

Karte BayGibitR

zur Karte

Tabelle BbR

Karte BbR

 

Aktuelles zur Breitbandförderung

 

Kommunale Branchendialoge 2024

Mit dem im Sommer 2023 vollzogenen Spurwechsel in der bayerischen Gigabitförderung bildet das Förderprogramm des Bundes – ergänzt durch die bayerische Kofinanzierung – die Hauptsäule im geförderten Glasfaserausbau. Die rein bayerische Landesförderung wurde entsprechend weiterentwickelt und fokussiert nunmehr überwiegend spezielle Förderkonstellationen. Durch diese bewusste Verzahnung der Fördermöglichkeiten soll der politische Auftrag nach einer raschen Gigabitversorgung in ganz Bayern bestmöglich erreicht werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nunmehr auch in jenen Kommunen Fördermöglichkeiten offenstehen, die bislang aufgrund ihrer vergleichsweise guten Basisversorgung nicht im Augenmerk der Beratung standen.
Das aktuelle Breitband-Bundesförderprogramm wird bereits zum Förderaufruf 2024 – welcher voraussichtlich im April startet – erneut inhaltlich angepasst werden. Sogenannte Branchendialoge werden künftig zwingende Grundvoraussetzung für einen Einstieg in ein Förderverfahren.

Branchendialoge sind dabei nicht Bestandteil des eigentlichen Förderprozesses, müssen aber flächendeckend vorgeschaltet sein um für das eigentliche Förderverfahren zugelassen zu werden.
Ein Branchendialog ist ein geeignetes Mittel, um den Austausch einer Kommune mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen und bildet den Auftakt zu möglichen weiteren Vertiefungsgesprächen, um Ausbauinteressen und gegenseitige Erwartungshaltungen zu benennen. Der Dialog bildet damit einerseits einen Grundstein für eventuelle Kooperationen, andererseits stellt dieses Ausloten von Ausbaumöglichkeiten die notwendige inhaltliche Verbindlichkeit für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes dar.

Um eine gezielte und flächendeckende Ermittlung der eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten in den Landkreisen zu erleichtern und zugleich auch jeder der Landkreiskommunen eine eventuelle Antragstellung in der neuen Bundesförderung zu ermöglichen, führen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Breitbandzentrum Branchendialoge auf Landkreisebene durch. Die Dialoge werden bayernweit noch im April gestartet und auf dem Portal des Projektträgers der Gigabitförderung (https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do) sowie dem EWA-Portal des Gigabitbüros (https://gigabitbuero.de/ewa-portal/) veröffentlicht. 

Kofinanzierung des Freistaats Bayern zum neuen Bundesprogramm

Am 1. August 2023 tritt die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR 2.0) zur Erschließung von Haushalten in grauen NGA Flecken in Kraft. Seit April 2023 können sich Kommunen für das neue Bundesförderprogramm bewerben, welches eine Förderung des Glasfaserausbaus auch in Gebieten ermöglicht, die bereits mit Supervectoring versorgt sind (bis zu 250 Mbit/s). Um den bayerischen Kommunen die bestmögliche Nutzung des Bundesprogramms zu ermöglichen, wird der Freistaat wie in der Vergangenheit mit erheblichen eigenen Haushaltsmitteln kofinanzieren. Informationen zu den Förderkonditionen der KofGibitR 2.0 finden auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Kofinanzierung Bundesprogramm".

Bayerische Gigabitrichtlinie

Der Freistaat Bayern wird seine Gigabitförderung mit starkem Akzent auf das neue Förderprogramm des Bundes ausrichten. Die Förderung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) wird daher zum Zeitpunkt 1. August 2023 auf Kommunen ohne Supervectoring-Versorgung sowie auf Gewerbe- und Industriegebiete konzentriert um dort besonderen Bedarf zu begegnen. Nähere Informationen sind in den Musterdokumenten zur BayGibitR unter der Rubrik "Allgemeine Hinweise" aufgeführt.

Weitere Förderprogramme für digitale Infrastruktur

Mit der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) stellt der Freistaat seit 2018 eine zusätzliche Fördermöglichkeit für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und Rathäuser bereit. Über 500 weitere Einrichtungen haben derzeit ihr Interesse an einer Förderung bekundet oder sind bereits in das Verfahren eingestiegen. Die GWLANR wurde daher um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert.

Kommunen erhalten mit BayernWLAN eine leistungsfähige und sichere Lösung zu attraktiven Konditionen, um ihren Bürgern und Besuchern kostenlosen Zugang ins Internet anzubieten. Daneben besteht für alle Landratsämter die Möglichkeit, eine Unterstützung für den glasfaserbasierten Auf- bzw. Ausbau von kommunalen Behördennetzen (KomBN) zu erhalten. Über diese Netze können auch die Gemeinden angebunden werden. Auch diese Unterstützungsleistung wurde bis Ende 2022 verlängert.

Digitale Infrastruktur in Bayern 2023

Gigabit-Bericht Bayern, BayernWLAN-Bericht

Gigabitbericht2023 Cover
Der Bericht Digitale Infrastruktur in Bayern 2023, veröffentlicht vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, enthält Zahlen und Fakten zum Gigabit-Ausbau  in Bayern, zum geförderten Gigabitausbau in Bayern, zum Breitband vor Ort mit Blick in die Bezirke sowie zum BayernWLAN.

zum Bericht Digitale Infrastruktur in Bayern 2023
 

Das Bayerische Breitbandzentrum – Wir verbinden

Beratung, Information, Analyse – das sind die drei wesentlichen Aufgaben des Bayerischen Breitbandzentrums. Die Breitbandmanager informieren Kommunen, Netzbetreiber, Unternehmen und Bürger rund um das Thema Breitbandausbau in Bayern und unterstützen insbesondere die Kommunen beim Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen. Gerade die digitale Infrastruktur ist entscheidendes Mittel bei der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen. Obwohl die Verantwortung für flächendeckend angemessene und ausreichende Telekommunikationsdienstleistungen beim Bund und den privaten Netzbetreibern liegt, unternehmen Freistaat und Kommunen freiwillig enorme Anstrengungen, um im Zuge der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben.